Leistung · Entlastung & Vertretung
Verhinderungspflege – Wenn Angehörige eine Pause brauchen
Wir übernehmen die Pflege, wenn die reguläre Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe verhindert ist.
Pflege braucht auch Auszeiten
Pflegende Angehörige leisten Außergewöhnliches – brauchen aber selbst Erholung. Mit der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI übernehmen wir vorübergehend die Pflege Ihres Angehörigen, damit Sie zur Ruhe kommen können.
So funktioniert die Verhinderungspflege
Sie haben Anspruch auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr. Wir unterstützen Sie bei:
- Stundenweiser Vertretung im Alltag
- Mehrtägiger Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit
- Antragstellung bei der Pflegekasse
- Abrechnung über das Pflegekassenbudget
- Pflegerische Versorgung nach gewohnten Routinen
- Beratung zur Kombination mit Kurzzeitpflege
Die Kosten werden bis zu einem Jahresbetrag von 1.612 € von der Pflegekasse übernommen.
Weitere Leistungen
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Wir beraten Sie persönlich und kostenlos – auch bei Ihnen zu Hause.