Für Angehörige · Wissen & Hilfe

Sie pflegen einen Angehörigen? Sie sind nicht allein.

Pflege beginnt selten geplant. Meist trifft sie Familien überraschend — nach einem Sturz, einer Diagnose, einer Operation. Hier finden Sie verständliche Antworten, ohne Marketing und ohne Verkaufsdruck.

Pflegende Angehörige
01 — Orientierung

Die ersten Schritte, wenn Pflege plötzlich nötig wird

Atmen Sie kurz durch. Niemand erwartet, dass Sie alles sofort wissen. Hier sind die fünf Schritte, die wir Angehörigen empfehlen.

01

Akute Versorgung sichern

Ist die unmittelbare medizinische Versorgung gewährleistet? Ärztin oder Krankenhaus klären. Erst danach geht es um Pflege.

02

Pflegegrad beantragen

Anruf bei der Pflegekasse genügt für den Erstantrag. Die Pflegegrade bestimmen, welche Leistungen Sie bekommen. Wir helfen kostenlos beim Antrag.

03

Pflegeberatung nutzen

Sie haben gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Beratung (§ 7a SGB XI). Diese sortiert die Optionen, ohne dass Sie sofort etwas entscheiden müssen.

04

Hilfsmittel & Wohnung anpassen

Pflegebett, Rollator, Haltegriffe — viele Hilfsmittel werden bezuschusst. Bis zu 4.180 € für Wohnraumanpassung gibt es zusätzlich.

05

Entlastung organisieren

Sie können nicht 24/7 pflegen. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind dafür da. Nutzen Sie es früh, nicht erst im Notfall.

Wichtig zu wissen

Der Pflegegrad wird rückwirkend ab Antragstellung bezahlt — auch wenn die Einstufung Monate dauert. Beantragen Sie früh, nicht erst wenn alles geklärt ist.

02 — Finanzen

Was kostet Pflege wirklich?

Die Pflegekasse übernimmt einen erheblichen Teil — abhängig vom Pflegegrad. Hier finden Sie eine ehrliche Übersicht ohne Kleingedrucktes (Stand 2026).

Pflegegeld

Wenn Sie selbst pflegen — monatliche Zahlung der Pflegekasse

  • PG 1
  • PG 2347 €
  • PG 3599 €
  • PG 4800 €
  • PG 5990 €

Beträge unverändert seit 01.01.2025. Nächste Dynamisierung frühestens 2028.

Pflegesachleistung

Wenn ein Pflegedienst unterstützt — abgerechnet mit der Kasse

  • PG 1
  • PG 2796 €
  • PG 31.497 €
  • PG 41.859 €
  • PG 52.299 €

Direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Sie müssen nichts vorstrecken.

Zusätzliche Leistungen, die oft vergessen werden (Stand 2026)

Entlastungsbetrag: 131 €/Monat für Hauswirtschaft & Betreuung (ab PG 1). Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit 01.07.2025. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 €/Monat. Wohnraumanpassung: bis 4.180 € pro Maßnahme. Alles muss beantragt werden — automatisch passiert nichts.

04 — Für Sie selbst

Wer pflegt, braucht selbst Pflege

Pflegende Angehörige sind das Rückgrat des deutschen Pflegesystems — und gleichzeitig die am stärksten gefährdete Gruppe für Erschöpfung, Depression und körperliche Erkrankung.

Die wichtigste Botschaft, die wir Angehörigen geben können: Pausen sind keine Schwäche. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass Sie weiter pflegen können.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie merken, dass es zu viel wird. Wir kennen Wege — Verhinderungspflege, Tagespflege, Selbsthilfegruppen — die Ihnen den Druck nehmen, ohne dass Sie das Gefühl haben, jemanden im Stich zu lassen.

Vertrauliches Gespräch

Warnzeichen ernst nehmen

  • Schlafstörungen — auch wenn Sie eigentlich Zeit zum Schlafen haben
  • Anhaltende Erschöpfung, die durch Ruhe nicht besser wird
  • Wachsende Gereiztheit gegenüber dem geliebten Menschen
  • Sozialer Rückzug — Freundschaften „nicht mehr schaffen“
  • Eigene Termine (Arzt, Hobby) immer wieder verschieben
  • Häufige Kopfschmerzen, Rückenschmerzen oder Magenprobleme
  • Das Gefühl, nie genug zu tun
05 — Häufige Fragen

Was Angehörige uns am häufigsten fragen

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist: Rufen Sie uns einfach an. Wir nehmen uns Zeit, auch ohne Termin.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld bekommen Sie, wenn Sie als Angehörige selbst pflegen — die Pflegekasse überweist monatlich. Pflegesachleistung wird abgerechnet, wenn ein professioneller Pflegedienst kommt. Sie können beides kombinieren (§ 38 SGB XI): Wenn z.B. der Pflegedienst 60% der möglichen Leistung nutzt, bekommen Sie 40% Pflegegeld zusätzlich.
Wie schnell bekommt man einen Pflegegrad?
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 25 Arbeitstage nach Antragstellung. In der Praxis dauert es oft länger. Wichtig: Die Leistungen werden rückwirkend ab Antragstag bezahlt, sobald die Einstufung steht. Sie verlieren also kein Geld durch lange Wartezeiten.
Was passiert beim MD-Besuch und wie bereite ich mich vor?
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) kommt nach Hause und prüft, wie selbstständig der pflegebedürftige Mensch ist. Dauert meist 60–90 Minuten. Wichtig: Beschönigen Sie nichts. Wenn das Anziehen dauert, sagen Sie wie lange. Wenn Hilfe nötig ist, sagen Sie warum. Ein Pflegetagebuch über 1–2 Wochen vor dem Termin hilft enorm.
Was hat sich 2025/2026 für Angehörige geändert?
Zwei wichtige Änderungen: Seit 01.01.2025 sind Pflegegeld und Sachleistungen um 4,5% erhöht (gelten unverändert in 2026). Seit 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege — Sie können flexibler entscheiden, wofür Sie das Geld verwenden. Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 € pro Monat.
Kann ich meine Mutter zu Hause pflegen, wenn ich Vollzeit arbeite?
Ja — aber selten allein. Die Kombination ist üblich: Pflegedienst für Grundpflege morgens, Tagespflege tagsüber, Sie übernehmen abends/nachts. Sie haben gesetzliche Ansprüche auf Pflegezeit (bis 6 Monate teilweise unbezahlt) und Familienpflegezeit (bis 24 Monate reduziert). Lassen Sie sich beraten, bevor Sie kündigen.
Mein Vater will keine Hilfe von Fremden. Was tun?
Ein häufiges Thema. Beginnen Sie klein — vielleicht nur einen Termin pro Woche, vielleicht erst Hauswirtschaft statt Körperpflege. Wichtig ist, dass die gleiche Person kommt, damit Vertrauen entstehen kann. Wir richten unsere Touren so ein, dass langfristig dasselbe Team verantwortlich ist. Reden Sie mit Ihrem Vater offen: Es geht nicht darum, ihn zu entmündigen, sondern darum, dass Sie nicht zusammenbrechen.
Sind die Beratungsgespräche wirklich kostenlos?
Ja, ohne Wenn und Aber. Die Pflegekasse trägt die Kosten der gesetzlich vorgesehenen Beratung. Sie zahlen nichts, müssen nichts unterschreiben und sind nicht verpflichtet, anschließend unseren Pflegedienst zu nutzen. Wir beraten auch, wenn Sie sich für einen anderen Anbieter entscheiden.

Sprechen Sie mit uns — wir hören zu

Es muss kein offizieller Termin sein. Wir sortieren mit Ihnen die Lage und sagen Ihnen ehrlich, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.

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